4130 Grafschafter Kinder in Armut

4130 Grafschafter Kinder leben in Armut
Vorsitzender Wilfried Scholten

Richtigstellung und Aufklärung

In Bezug auf den Widerspruch von Landrat Kethorn zur Fähnchenaktion,

„4130 Kinder leben in der Grafschaft Bentheim in Armut“,

welcher in den Grafschafter Nachrichten vom 13.12.17 veröffentlicht wurde (Titel: Landrat: Kinderarmut ist in der Grafschaft deutlich zurückgegangen)

Was heißt Armut und wie wird sie bemessen?

In den EU-Staaten spricht man von relativer Armut. Demnach gilt der als arm, der weniger als 60 % des Durchschnittsnettoeinkommens zur Verfügung hat.

Wer ist eigentlich Kind oder Jugendlicher in der Grafschaft Bentheim?

Für den Kinderschutzbund zählt jeder hier lebende unter 18 Jahren als Kind bzw. Jugendlicher. Der Kinderschutzbund unterscheidet dabei nicht nach seiner Herkunft. Das erklärt, warum Kinder und Jugendliche aus dem Asylbewerberbezug und auch die Gruppe der 15 bis 18-jährigen dazugezählt werden.

Zahlenspielerei?

Die vom Kinderschutzbund errechneten Zahlen stammen direkt aus dem Kreishaus. Sie setzen sich aus folgenden Gruppen zusammen: 2713 Kinder und Jugendliche leben im SGB II Bezug, 1218 erhalten Wohngeld und 199 Kinder und Jugendliche erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Zahlen wurden vom Jobcenter ermittelt und liegen dem Landrat bereits seit längerem vor. Vor Monaten veröffentlichte der Landkreis ähnliche Zahlen in einem Zeitungsartikel: „…Insgesamt sind im Landkreis Grafschaft Bentheim im Jahr 2016 fast 4000 Kinder für den Bezug von Leistungen nach Sozialgesetzbuch II, XII, Wohngeld und Kinderzuschlag anspruchsberechtigt. Mit 3699 Kindern haben im Jahr 2016 94 % der anspruchsberechtigten Kinder mindestens eine Leistung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Anspruch genommen…“ (Quelle: Auszug aus GN vom 25.03.17)

Mangelnde Kommunikation?

Nach der Fähnchenaktion am 11.12.17 folgte ein 1-stündiges Gespräch zwischen dem Landrat und dem Kinderschutzbund. Weder dabei, noch im Vorfeld ist seitens des Landrates eine Frage zur Berechnung der Zahlen aufgekommen. Bereits in der Einladung und in einem vorhergehenden Telefonat wies der Kinderschutzbund darauf hin, dass alle als Berechnungsgrundlage mit den gleichen Zahlen arbeiten sollten. Umso mehr verwundert es den Kinderschutzbund, dass der Landrat nun über die Presse und nicht im direkten Gespräch am Montag seinen Widerruf ausspricht.